Zündholzschachtel mit Teelichtern 107 × 63 × 20 mm – ca. 5 Langzündhölzer + 2 Teelichter
Zündholzschachtel mit Teelichtern 107 × 63 × 20 mm – ca. 5 Langzündhölzer + 2 Teelichter
Produktinformationen "Zündholzschachtel mit Teelichtern 107 × 63 × 20 mm – ca. 5 Langzündhölzer + 2 Teelichter"
Unsere Zündholzschachtel mit Teelichtern im Format 107 × 63 × 20 mm kombiniert ca. 5 Langzündhölzer mit einer Länge von 10 cm und 2 Teelichter à 14 g in einer kompakten Verpackung. Dadurch eignet sie sich ideal als dekorativer und praktischer Werbeartikel für Hotels, Restaurants, Wellnessbereiche, Events und Promotion-Aktionen.
Die Zündholzschachtel lässt sich individuell nach Pantone oder Euroskala bedrucken. Die hochglanzlackierte Außenseite sorgt für eine hochwertige Optik und bietet attraktive Flächen für Ihr Logo, Ihren Schriftzug oder ein individuelles Design.
Enthalten sind ca. 5 naturfarbene Langzündhölzer mit 10 cm Länge sowie 2 Teelichter à 14 g. Damit stehen Zündhölzer und Kerzen direkt gemeinsam in einer praktischen Verpackung zur Verfügung.
Produktdetails
- Format: 107 × 63 × 20 mm
- Inhalt: ca. 5 Langzündhölzer
- Länge der Zündhölzer: 10 cm
- Zusätzlich: 2 Teelichter
- Gewicht der Teelichter: je ca. 14 g
- Zündhölzer: natur
- Druck: individuell nach Pantone oder Euroskala
- Oberfläche: außen hochglanzlackiert
- Mindestbestellmenge: 500 Zündholzschachteln
- Lieferzeit: ca. 5–6 Wochen nach Druckfreigabe
- Caddyinhalt: 10 Schachteln
- Kartoninhalt: 250 Schachteln
Individuelle Druckdaten
Die Druckdaten können Sie nach unseren Vorgaben und Maßskizzen selbst erstellen. Alternativ übernehmen wir die Druckdatenerstellung für Sie zum Selbstkostenpreis.
Durch die Kombination aus Langzündhölzern und Teelichtern eignet sich diese individuell bedruckbare Zündholzschachtel besonders für Hotels, Restaurants, Wellness- und Spa-Bereiche, Veranstaltungen, Geschenkaktionen sowie Unternehmen, die einen dekorativen Werbeartikel mit Logo und praktischem Nutzen suchen.
Gefahrgut-Hinweis:
UN 1944 SICHERHEITSZÜNDHÖLZER, begrenzte Menge nach Kap. 3.4 ADR (E)
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